• Draganfly Innovations sichert sich über die Registrierung für das „Controlled Goods Program of Canada“ die Arbeit mit ITAR-konformen Materialien und Technologien

    Vereinbarkeit mit ITAR-Standards erhöht Chancen auf Erteilung von Aufträgen durch Regierung und Militär

    Vancouver, British Columbia – 19. Dezember 2019. Draganfly Innovations, ein Tochterunternehmen von Draganfly Inc. (CSE: DFLY) (OTC: DFLYF) (FWB: 3U8) (Draganfly oder das Unternehmen) und ein preisgekrönter branchenführender Hersteller von ferngesteuerten Luftfahrtsystemen (RPAS) und unbemannten Fahrzeugsystemen (UVS), hat seine Registrierung für das Controlled Goods Program of Canada bekannt gegeben.

    Controlled goods ist ein Terminus, der für Maschinen und Geräte für den Einsatz im kanadischen Verteidigungs- und Sicherheitswesen verwendet wird. Dazu zählen unter anderem auch Rüstungsgüter, Güter der Kommunikationsüberwachung und die dazu gehörenden Komponenten des geistigen Eigentums. Diese Registrierung ermächtigt Draganfly zur Verwendung und Nutzung von kontrollierten Gütern und Technologien gemäß ITAR (International Traffic in Arms Regulations/Regelungen des internationalen Waffenhandels). Mit dieser Registrierung wird das Regulierungsverfahren vereinfacht, das auf Kunden in den Vereinigten Staaten zukommt, wenn sie Draganfly mit sensiblen Projekten beauftragen.

    Sämtliche Produkte und Komponenten für das Verteidigungswesen werden in der Anlage von Draganfly unter strenger Einhaltung dieser Auflagen hergestellt.

    Draganfly ist seit März 2019 in das kanadische Controlled Goods Program eingebunden. Damit sind wir befugt, ITAR-konforme kontrollierte Güter und Technologien zu verwenden bzw. mit diesen zu hantieren. Dank dieser Befugnis wird es für US-Kunden, die im Dienste von Regierung und Militär tätig sind, nun deutlich einfacher, uns für Projekte zu engagieren, meint Tim Lee, der bei Draganfly als VP of Engineering und designierter Verantwortlicher für das Controlled Goods Program zuständig ist.

    Die Einbindung von ITAR-konformen Praktiken über das Controlled Goods Program zeugt davon, dass es Draganfly ein Anliegen ist, seine Kunden mit Qualität und regulatorischer Kompetenz zu unterstützen. Es bedeutet auch, dass die erforderlichen Kontroll- und Regulierungselemente in Kraft sind um sicherzustellen, dass alle kontrollierten Daten und Produkte nur legitimierten Mitarbeitern zugänglich sind. Dieses Verfahren garantiert den Kunden aus Regierung und Militär, dass diese Materialien nicht in die Hände von nicht autorisierten Personen gelangen.

    Über Draganfly

    Draganfly Inc. (CSE: DFLY; OTC: DFLYF; FWB: 3U8) ist ein Entwickler und Hersteller von hochwertigen, hochmodernen unbemannten Fahrzeugsystemen (UVS) sowie Softwarelösungen, mit denen die Geschäftswelt revolutioniert wird. Draganfly ist bereits seit mehr als 21 Jahren ein anerkannter Marktführer im Technologiesektor und hat sich als preisgekrönter Branchenführer in der Herstellung von UAV und UVS für den kommerziellen Einsatz in der öffentlichen Sicherheit, Landwirtschaft, Industrieprüfung, Kartierung und im Vermessungswesen einen Namen gemacht. Draganfly ist ein von Leidenschaft und Erfindungsgeist geprägtes Unternehmen, dessen Aufgabe es ist, seine Kunden in aller Welt mit effizienten Lösungen und erstklassigen Dienstleistungen zu versorgen, die nicht nur Zeit und Geld sparen sondern auch Leben retten.

    Nähere Informationen zu Draganfly erhalten Sie unter www.draganfly.com. Weitere Investorinformationen finden Sie unter www.thecse.com und www.otcmarkets.com über die Suchfunktion mit dem Symbol DFLY oder auf der Webseite der Frankfurter Börse www.boerse-frankfurt.de/ über die Suchfunktion mit dem Symbol 3U8.

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    Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ und bestimmte „zukunftsgerichtete Informationen“, wie sie nach den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen definiert sind. Zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen können im Allgemeinen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie „kann“, „wird“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „angenommen“, „glaubt“, „fortsetzt“, „plant“ oder ähnlichen Begriffen identifiziert werden. Zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen basieren auf Prognosen über zukünftige Ergebnisse, Schätzungen noch nicht bestimmbarer Beträge und Annahmen, die vom Management als angemessen erachtet werden, aber naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen und wettbewerbsbezogenen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen. Zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen unterliegen verschiedenen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten, von denen viele außerhalb der Möglichkeiten des Unternehmens liegen, diese zu kontrollieren oder vorherzusagen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von den hierin zum Ausdruck gebrachten oder implizierten abweichen, und werden auf der Grundlage von Annahmen über solche Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren entwickelt, die hierin dargelegt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die den allgemeinen Wertpapiermärkten innewohnenden Risiken; Unsicherheiten in Bezug auf die Verfügbarkeit und die Kosten der in Zukunft benötigten Finanzierung; die inhärente Unsicherheit von Kostenschätzungen und das Potenzial für unerwartete Kosten und Ausgaben, Währungsschwankungen; regulatorische Beschränkungen, Haftung, Wettbewerb, Verlust von wichtigen Angestellten und andere damit verbundene Risiken und Unsicherheiten. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung zukunftsorientierter Informationen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Solche zukunftsgerichteten Informationen stellen eine bestmögliche Einschätzung der Unternehmensleitung auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen dar. Zukunftsgerichtete Aussagen können nicht garantiert werden, und die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse können erheblich abweichen. Dementsprechend wird den Lesern geraten, sich nicht zu sehr auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen zu verlassen.

    Die Canadian Stock Exchange (CSE) hat den Sachverhalt der Börsennotierung der Stammaktien von Draganfly in keinster Weise geprüft und den Inhalt dieser Pressemeldung weder genehmigt noch missbilligt. Das Listing der Stammaktien von Draganfly unterliegt der Erfüllung der Anforderungen der CSE, einschließlich der üblichen Leistungen zur Erfüllung der bedingten Genehmigung.

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